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Übernahme der Kosten von TENS-Therapiegeräten durch die Krankenversicherung

Sie können als Versicherter bestimmte Geräte zur Behandlung kaufen oder mieten, indem die Kosten von der Krankenversicherung getragen werden. Darunter fallen zum Beispiel auch TENS-Geräte zur Schmerzbehandlung.
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Es gibt Mittel und Gegenstände zur Behandlung einer Erkrankung, die unter die Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenversicherung fallen. Die Grundversicherung hat dann per Gesetz die Kosten für bestimmte Geräte bis zu einem gewissen Betrag zu übernehmen. Diese Geräte können je nachdem gekauft oder gemietet werden.

Zu diesem Punkt des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde eine eigene Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) publiziert, in der die Geräte aufgelistet sind und auch der Umfang für die Kostenvergütung festgelegt ist. Die MiGeL zeigt diesen Höchstvergütungsbetrag als 'HVB' an, die MwSt. ist dabei inbegriffen. Sollten Mehrkosten anfallen, gehen diese zu Lasten des Versicherten. Die Positionsnummern in der MiGeL geben Aufschluss über die Produktgruppe und die letzte Ziffer darüber, ob ein Miet- und/oder Kaufsystem anwendbar ist (Ziffer 1 = Kauf, 2 = Miete, 3 = Kauf und Miete).

Die Geräte müssen einer der Produktbeschreibungen in der MiGeL entsprechen und durch einen Arzt verordnet sein. TENS-Geräte fallen zum Beispiel in die Produktgruppe '09.02 Nervenstimulationsgeräte' und können gekauft oder gemietet werden. Zu beachten ist auch: Damit Ihre Grundversicherung die Kosten für ein TENS-Gerät übernimmt, sind noch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

• Das Gerät muss ein Medizinprodukt sein.
• Es muss in der Schweiz gekauft sein.
• Die Selbstbehandlung mit TENS durch den Versicherten muss vom Arzt als indiziert bestätigt sein. Und der Versicherte muss vom Arzt, Chiropraktor oder Physiotherapeuten in den Gebrauch des Stimulators eingewiesen sein.

Unser Angebot an TENS-Therapiegeräten erfüllt die Voraussetzung, dass es sich um Medizinprodukte handeln muss sowie den Verkauf in der Schweiz. Sie finden nähere Angaben in der jeweiligen Produktbeschreibung: Hinweis auf Zertifizierung als Medizinprodukt und die genaue MiGeL-Nummer.
Publiziert am 17.09. von Thomas Toernell
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